Monika Danckers Steuer Nr : Steuer-Nr. 52/109/02389 / USt-IdNr. DE342093739
Monika Danckers Bremervörde OT Hesedorf SteuerNr
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§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von
unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen
wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden
Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung
dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen
1. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir
dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten
wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Vorstehendes gilt auch für solche
schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe
an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere
Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung
gestellt.
2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in
gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert
ausgewiesen.
3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis in
vollem Umfang im Vorab per Vorkasse zu bezahlen oder zu 100 % per Nachnahme.
Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Bei
der Zahlung hat der Kunde zwingend die dazugehörige Rechnungsnummer
anzugeben. Tut der Kunde dies nicht, so kommen wir bis zur Bekanntgabe der
Rechnungsnummer durch den Kunden nicht in Verzug.
5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn etwaige Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er
zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Widerrufsrecht
Da es sich bei bestickten bzw. bedruckten Textilien um eine individuelle Fertigung
nach Kundenspezifikationen, also nach eigenen Vorgaben oder Präferenzen,
handelt sind diese von einem Widerruf ausgeschlossen.
Hier verweisen wir auf § 312g Abs. 2 Nr. des BGB:
§ 312g Widerrufsrecht:
(1) Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen
Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.
(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben,
nicht bei folgenden Verträgen:
1. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren
Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher
maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des
Verbrauchers zugeschnitten sind.
§ 5 Lieferzeit
1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller
technischer Fragen voraus.
2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden, insbesondere die Angabe
der Rechnungsnummer durch den Kunden, voraus. Die Einrede des nichterfüllten
Vertrages bleibt vorbehalten.
3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
4. Sofern die Voraussetzungen von Ziff. 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt
auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
§ 6 Gefahrenübergang – Verpackungskosten
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab
Werk“ vereinbart.
2. Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
3. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine
Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
§ 7 Mängelhaftung
1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377
HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur
Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen
mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der
Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu
tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach an einem
anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt,
Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung
angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine
wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die
Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat
und auch vertrauen durfte.
6. Soweit dem Kunden im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein
Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf
Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.
8. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung
ausgeschlossen.
9. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 8 Wochen, gerechnet ab
Warenübergabe.
§ 8 Gesamthaftung
1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist –
ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs –
ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus
Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder
wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2. Die Begrenzung nach Ziff. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs
auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen
verlangt.
3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Eigentumsvorbehaltssicherung
1. Die nachstehenden Passagen gelten nur für den Fall, dass wir unsere Ware nicht
im Wege der Vorkasse und nicht im Wege der Nachnahme verkaufen.
2. Wir behalten uns das Eigentum an der Verkaufssache bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache
zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt
vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt,
der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich
angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist
er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und
Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns
entstandenen Ausfall.
5. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die
ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und
zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter
verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach
der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen,
solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf
Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass
der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt,
alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
6. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für
uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag, einschließlich
Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der
Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das
Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
7. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar
vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den
anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die
Vermischung in der Weise, das die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen
ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt.
Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der
vorzugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 10 Schutzrechte
Soweit der Kunde durch seinen Auftrag gesetzliche Schutzrechte und/oder Urheber-
oder Eigentums- und/oder Markenrechte Dritter in Anspruch nimmt, sind wir nicht zur
Prüfung verpflichtet, ob dieses Vorgehen des Kunden rechtmäßig und vom
Rechteinhaber erlaubt ist.
Sollte uns der Rechteinhaber in irgendeiner Form auf Unterlassung und/oder
Schadensersatz in Anspruch nehmen, so hat uns der Kunde unverzüglich nach
Bekanntgabe der Inanspruchnahme vollständig von jedweder Forderung und/oder
anderweitigen Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen.
§ 11 Farbabweichungen
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es bei der Übermittlung der Muster durch
elektronische Kommunikationsmittel zu Farbabweichungen kommen kann; dies
bedeutet, dass das Muster auf dem Bildschirm des Empfangsgeräts des Kunden
Farbabweichungen gegenüber der Wirklichkeit aufweisen kann. Hierfür übernehmen
wir keinerlei Haftung und dies begründet auch keinen Mangel.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er das Recht hat, die
Übersendung einer Stoffprobe in Natur zu verlangen. Tut der Kunde dies nicht, so
gilt ausschließlich die per elektronischen Kommunikationsmittel versandte Probe
und Farbabweichungen sind unerheblich und begründen keinen Mangel.
§ 12 Muster
1. Soweit auf Wunsch des Kunden vor der eigentlichen Bestellung ein Muster
angefertigt wird, so hat der Kunde dieses Muster nach Einsichtnahme auf seine
Kosten und seine Gefahr an uns zurückzusenden.
2. Soweit das Muster dem Kunden nicht zusagt, fertigen wir auf Wunsch des
Kunden (und auf dessen Kosten) gerne so viele weitere Muster wie gewünscht.
3. Sollte der Kunde nach Einsichtnahme in das Muster von der Bestellung Abstand
nehmen – obwohl wir ihm die Anfertigung eines neuen Musters nach seinen
Wünschen angeboten haben – so hat der Kunde für den bisher angefallenen
Aufwand eine pauschale Gebühr in Höhe der Erstellungskosten des Nettopreises
der Bestellung zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer an uns zu bezahlen.
§ 13 Korrekturabzug bzw. Freigabe von Bildern
Mit der Rückübertragung des dem Kunden zugesandten Korrekturabzuges in seiner
letzten Version bzw. Rückübertragung und /
oder Freigabe von entsprechenden Bildern erteilt der Kunde verbindlich den Auftrag,
die Stickdaten für den entsprechenden Auftrag zu erstellen und zugleich den
entsprechenden Stickauftrag auf Basis des jüngsten Korrekturabzuges bzw. der
jüngsten dem Kunden übersandten Bilder durchzuführen. Korrekturabzüge bzw.
Bilder sind nach der schriftlichen Freigabe durch den Kunden für diesen bindend.
Sollten diese irgendwelche Fehler enthalten (z.B. Rechtschreibfehler bei Texten,
etc.) liegt dies allein im Verantwortungsbereich des Kunden und berechtigt den
Kunden nicht zur Erhebung von Mängelrügen oder zur Geltendmachung von
Schadensersatz in irgendwelcher Form.
§ 14 Referenzen
Der Kunde ermächtigt uns hiermit ausdrücklich, ihn bzw. seine Firma in unserem
Referenzkatalog aufzunehmen und ihn bzw. den Namen seiner Firma
uneingeschränkt für Werbezwecke zu verwenden. Sollte dieses nicht erwünscht
sein, muss uns das schriftlich Mitgeteilt werden.
§ 15 Gerichtsstand – Erfüllungsort
1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz in 27432 Bremervörde
Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem
Wohnsitzgericht zu verklagen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-
Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser
Geschäftssitz Erfüllungsort.
Fadenschmiede Danckers
inh. Monika Danckers
Am Pulvermühlenbach 1a
27432 Bremervörde/ Hesedorf
Steuer-Nr. 52/109/02389
USt-IdNr. DE342093739